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26.11.14

Das Geschäft seines Lebens

Wenn jemand einen neuen UHD-Fernseher für 500€ verkauft muss es irgendwo einen Haken geben. Diese Geschichte ist einfach zu geil! 😄
 
7 Kommentare
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7. horst (vor 9 Jahren)
Das wäre dann wohl eher § 313 oder § 242 BGB im Hinblick auf das krasse Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung.

6. hans (vor 9 Jahren)
Üblicher weise sieht es der Richter nicht so gerne wenn der Hauptanklagepunkt ist, "Die erworbene Ware ist KEIN Diebesgut." 😳

5. Toni (vor 9 Jahren)
Kann man sich da vielleicht auf 119 Abs. 2 BGB berufen? Ich würde es versuchen. Aber gelacht habe ich schon.

4. so blöd kann einer (vor 9 Jahren)
alleine garnicht sein. :(

3. Juggernaught (vor 9 Jahren)
Was ein Arschloch!
So macht man sich keine Freunde 😳

2. jaggerman (vor 9 Jahren)
Hahaha sau gut gemacht xD

1. hans (vor 9 Jahren)
HA!
hahah!
Wie geil. Hoffe so sehr das es kein Fake ist. 😄

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