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22.12.06

Spaß auf der Autobahn

Keinen Bock auf lange Staus? Mit unseren Tipps wird auch der Weihnachtsurlaub entspannend!
 
Zu Weihnachten haben wir ein paar Spartipps für euch! ;-)

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.

Drängeln? Lichthupe? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!

Seit dem 01.08.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift:
250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.

Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.

Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen? Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:

50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel kaufen. ;-)

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.
10 Kommentare
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10. Dark Stalker (vor 16 Jahren)
@ ...: Es wurde lediglich das wiedergegeben, was in der STVO steht und nicht im STGB.

9. GHETTO (vor 16 Jahren)
Jetzt komm ich schneller zur aRBEIT ^^

8. Grownz (vor 16 Jahren)
Blaulicht + Martinshorn ist allerdings in der tat nur eine falsche Beleuchtungsanlage. Und das kostet 20.€ ...

Amtsanmaßung wäre es, wenn du dir noch einen "Polizei"- oder "Notarzt"-Schriftzug auf Auto klebst.

Vortäuschung falscher Tatsachen ist es auch nicht, da du überhaupt keine Tatsachen darstellst.

Öffentliches Ärgernis ist ein Anklagepunkt der in 80% aller Fälle eingestellt wird wegen Geringfügigkeit.

7. ... (vor 17 Jahren)
ach und wegen der Sache mit dem Seitenstreifen:
"Grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet"

Strafandrohung: bis 5 Jahre Freiheitsentzug

§315c StGB

6. ... (vor 17 Jahren)
SO EINE SCHElSSE LBAERST DU!
Wer das macht hat seinen Lappen für ein Paar Jährchen weg und zahlt erstmal nen Lumpen Kohle! Ihr könnt mit Amtsanmassung, Vortäuschung falscher Tatsachen und eine Anzeige wegen öffentlichen Ärgernis rechnen!

5. freibiersaeufer (vor 17 Jahren)
also ich hab zwar gwusst dass des fahren mit blaulicht günstiger is als drängeln und man auch kein fahrverbot bekommt aber des des so krass is wusste ich nicht!!! sau geil echt jetzt na dann mfg MB p.s. schauts mal vorbei http://www.ghostrider-crew.de.tl

4. evilpinguin (vor 17 Jahren)
Hammerhart !!!!!!!! lach gröl schmeiss mich weg

3. blablubb (vor 17 Jahren)
das is geil, das is richtig geil xD

2. ^^ (vor 17 Jahren)
FREEEEEEEEIIIIIIHEEEEEEEEEEIIIIIIIIIT!!!

1. master (vor 17 Jahren)
auf zur Autobahn!

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